Die Einspeisevergütung ist das historische Fundament der Energiewende in Deutschland. Geregelt über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sichert sie jedem Anlagenbetreiber einen festen, staatlich garantierten Cent-Betrag für jede Kilowattstunde Strom zu, die er in das öffentliche Netz einspeist. Dieser Satz bleibt ab dem Monat der Inbetriebnahme für das laufende Kalenderjahr sowie weitere 20 Jahre konstant.
Aktuelle Sätze der Einspeisevergütung (2026)
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der installierten kWp-Leistung der Anlage sowie nach der gewählten Betriebsart (Überschuss- oder Volleinspeisung). Hier sind die aktuellen Sätze für Dachanlagen bei Inbetriebnahme im ersten Halbjahr 2026:
| Anlagengröße (kWp) | Satz bei Überschusseinspeisung (Standard) | Satz bei Volleinspeisung (100% Einspeisung) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 8,04 ct / kWh | ca. 12,90 ct / kWh |
| 10 bis 40 kWp | ca. 6,95 ct / kWh | ca. 10,79 ct / kWh |
| 40 bis 100 kWp | ca. 5,68 ct / kWh | ca. 10,68 ct / kWh |
💡 Mischkalkulation bei Überschreitung: Wenn Ihre Anlage beispielsweise 12 kWp groß ist, erhalten Sie für die ersten 10 kWp den vollen Satz von 8,04 Cent und für die restlichen 2 kWp den verminderten Satz von 6,95 Cent. Der Netzbetreiber berechnet hieraus automatisch einen gewichteten Durchschnittssatz.
Überschuss- vs. Volleinspeisung: Was rechnet sich für Sie?
Seit der EEG-Reform können Anlagenbetreiber jedes Jahr neu wählen, ob sie als Überschuss- oder Volleinspeiser abrechnen möchten. Für private Eigenheimbesitzer ist die Entscheidung in fast allen Fällen eindeutig:
- Überschusseinspeisung lohnt sich, wenn ein nennenswerter Strombedarf im Haus vorliegt. Da Sie mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde den Zukauf von teurem Netzstrom (35 Cent) vermeiden, sparen Sie netto 27 Cent pro kWh (35 ct Ersparnis minus 8 ct entgangene Vergütung). Dies ist mehr als das Dreifache des Volleinspeisesatzes (12,9 Cent).
- Volleinspeisung lohnt sich nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise bei reinen Renditeobjekten ohne eigenen Stromverbrauch (z.B. vermietete Gebäude, Scheunen) oder wenn Sie zwei separate PV-Anlagen auf einem großen Dach betreiben (eine kleine Überschussanlage für das Haus und eine große Volleinspeise-Anlage zur Maximierung der Rendite).
Die Zukunft der Einspeisevergütung: Wohin geht die Reise?
Im Rahmen der energiepolitischen Diskussionen in Deutschland wird das EEG kontinuierlich angepasst. Für das Jahr 2026 gilt:
- Monatliche Degression: Die Sätze sinken in festgeschriebenen Intervallen leicht ab (Degressionseffekt). Es lohnt sich daher, eine geplante Anlage zeitnah in Betrieb zu nehmen, um sich den aktuellen, höheren Satz für 20 Jahre zu sichern.
- Direktvermarktungspflicht ab 25 kWp: Anlagen ab einer Leistung von 25 kWp müssen mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung ausgestattet werden und ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkaufen. Für Standard-Einfamilienhäuser (meist 8 bis 15 kWp) ist dies jedoch nicht relevant.